Rechtsprechung
   BSG, 14.03.1958 - 2 RU 48/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1084
BSG, 14.03.1958 - 2 RU 48/56 (https://dejure.org/1958,1084)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1958 - 2 RU 48/56 (https://dejure.org/1958,1084)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1958 - 2 RU 48/56 (https://dejure.org/1958,1084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.09.1955 - 5 RKn 5/54
    Auszug aus BSG, 14.03.1958 - 2 RU 48/56
    das sich über höchstens eine Arbeitsschicht erstreckt° Wiederholte körperliche Schädigungen, die sich nicht im Rahmen einer Arbeitsschicht sichtbar oder meßbar gesundheitsschädigend auswirken, gelten auch in ihrem Zusammenwirken nicht als Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversichcrung (vgl" 230 EVA in AH 1914 S" 617; Lauterbach a"aooo" 8° 62; Brackmann a;a°0c, Se 482)° Diese Auffassung ist nicht, wie die Revision meint, veraltet; sie ist noch im Beschluß des Bundessozialgerichts vom 14° September 1955 - 5 RKn 5/54 - bestätigt worden°.
  • LSG Sachsen, 12.12.2002 - L 2 U 188/00

    Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Anerkennung

    Wie das Reichsversicherungsamt in ständiger Rechtsprechung angenommen hat, sind auch die aus betriebsüblichen Tätigkeit erwachsenen Schädigungen der Gesundheit, sofern sie im übrigen sich als 'Unfälle' darstellen, Betriebsunfälle." Diese Rechtsprechung ist auch von der Sozialgerichtsbarkeit aufgenommen und fortgesetzt worden ( s . BSG, Urt. v. 14.3.1958 - 2 RU 48/56 - SozR RVO § 542 a.F. Nr. 10: versicherter Unternehmer schiebt zu zweit einen zweiachsigen Anhänger an eine Rampe, bricht kurz darauf zusammen und stirbt; ferner LSG Hamburg, Urt. v. 3.2.1959, Breith. 1959, 709 U. Urt. v. - 1209 - 18.8.1966, Breith. 1966, 996 m.w.Nw.).
  • LSG Hamburg, 16.10.2017 - L 2 U 70/13

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen

    Bei der Prüfung, ob die bei der Klägerin diagnostizierte komplexe PTBS Folge einer versicherten Tätigkeit als Schülerin ist, hat das SG nicht berücksichtigt, dass dies mangels offensichtlicher Geeignetheit der geringfügigen und vorübergehenden körperlichen Gesundheitserstschäden voraussetzen würde, dass ein einzelner der ca. 50 Vorfälle (auch) einen seelischen Gesundheitserstschaden verursacht hätte, der wiederum im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität wesentliche Teilursache für das bestehende komplexe Beschwerdebild der Klägerin sein müsste, und dass dies daran scheitert, dass Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, jeweils getrennt zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02, HVBG-INFO 2003, 2845) und dass eine schädigende Einwirkung den Tatbestand eines Unfalls nur erfüllt, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen ist; die Gesamtheit mehrerer, auf einen längeren Zeitraum als eine Arbeitsschicht verteilter äußerer Einwirkungen erfüllt nicht den Unfallbegriff, sondern kann unfallversicherungsrechtlich nur unter dem Gesichtspunkt einer Berufskrankheit (§ 9 SGB VII) relevant sein; ein Kausalzusammenhang mit einer zeitlich begrenzten Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII kann nur angenommen werden, wenn sich eine Gewalteinwirkung aus der Gesamtheit wiederholter, in mehreren Arbeitsschichten aufgetretener Gewalteinwirkungen derart hervorhebt, dass sie nicht nur als letzte von mehreren für den Erfolg gleichwertiger Gewalteinwirkungen erscheint (st. Rspr., BSG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 2 RU 17/84, SoR 2200 § 548 Nr. 71, vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 15/69, SozR Nr. 14 zu § 548 RVO, vom 30. Juli 1965 - 2 RU 57/64, BG 1966, 360 sowie vom 14. März 1958 - 2 RU 48/56, SozR Nr. 10 zu § 542 RVO, Beschlüsse vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79, HVGBG RdSchr VB 56/80, sowie vom 14. September 1955 - 5 RKn 5/54, SozR RVO § 542 Nr. 6; s.a. Keller in Hauck/Noftz, SGB, Stand 05/15, § 8 SGB VII Rn. 12, 12b; G. Wagner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, Stand: 29. Juni 2017, § 8 Rn. 120; Nehls in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Stand: 11/12, US 0050).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - L 2 U 2174/10
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 14.03.1958, Az. 2 RU 48/56, SozR Nr. 10 zu § 542 RVO, NJW 1958, 1206, ebenfalls veröffentlicht in (juris), dort Rn. 28; vgl. auch Urteile des BSG vom 30.05.1985, Az. 2 RU 17/84, SozR 2200 § 548 Nr. 71, ebenfalls (juris), dort Rn. 14, und vom 08.12.1998, Az. B 2 U 1/98 R, HVBG-INFO 1999, 238-243; ebenfalls (juris), dort Rn. 22), dass schädigende Einwirkungen nur dann den Tatbestand eines Unfalls erfüllten, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen sind.
  • VGH Hessen, 30.05.1990 - 1 UE 2032/86

    Dienstunfall - anlagebedingtes Leiden

    Das Bundessozialgericht hat zwar wiederholt entschieden, daß bei einem Leiden, das schicksalsmäßig zum Tode führe, ein Arbeitsunfall, der das Leiden verschlimmert und dadurch den Tod ausgelöst habe, eine rechtlich wesentliche Teilursache für den Eintritt des Todes nur bilde, wenn er diesen mindestens um ein Jahr beschleunigt habe (vgl. u. a. Urteil vom 14. März 1958 -- 6 RU 48/56 --, NJW 58, 1206 und Urteil vom 11. Dezember 1963 -- 5 RKn 31/60 --, NJW 64, 2222); diese Rechtsprechung ist jedoch auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2013 - L 1 U 391/13
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 14.03.1958 - 2 RU 48/56 -, SozR Nr. 10 zu § 542 RVO, NJW 1958, 1206, juris, Rn. 28; vgl. auch Urteile des BSG vom 30.05.1985 - 2 RU 17/84 -, SozR 2200 § 548 Nr. 71, juris, Rn. 14, und vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R -, HVBG-INFO 1999, 238-243; juris, Rn. 22), dass schädigende Einwirkungen nur dann den Tatbestand eines Unfalls erfüllen, wenn sie innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes, höchstens innerhalb einer Arbeitsschicht geschehen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht